Beiträge von dearred
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PaFo_73 poste bitte deine HSN, TSN, VSN. (Felder 2.1/2.2 in zb1)
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Entscheidend ist die Leistungsangabe 105kW. Das ist das Nachtragsgutachten für den Evo.
Nicht ganz. Dass der Evo nur ein Nachtrag der Grundgenehmigung ist, ist schon richtig. In den ABEs Gutachten sind aber zwei Daten wichtig: 1. Datum der ABE, 2. Datum der Genehmigung (vom Nachtrag) vom Fahrzeug (Feld 6 in ZB1).
Sollte das Datum der ABE älter sein, als das Datum vom Nachtrag der Fahrzeuggenehmigung, kann diese ABe noch nicht für das entsprechende Fahrzeug gelten, obwohl gleicher Typ und gleiche Grundgenehmigung.
Viele TÜVler übersehen diesen Umstand aber mangels Kompetenz/Wissen.
Zitat
Der Evo bekommt (aus Kostengründen?) keine neue ABE in D.Die Gründe gehen aus der VO 2018/858. Kosten sind natürlich ein Thema. Es ist halt klar definiert, ab wann ein TYP neu genehmigt werden muss. Der ATTO 3 EVO hat ggü ATTO 3 wohl nicht so viele technische Unterschiede, dass dies nötig wäre.
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