NICHTS AN EINEM NEUFAHRZEUG HAT 12 MONATE GARANTIE!
Schon mal das Wort Gewährleistung gehört? Nach 21Monaten ist das nicht Garantie sondern Sachmangel, da ist der ausliefernde Händler am Zug. Nicht abwimmeln lassen, das ist Verbraucherrecht. Wenn Du schon eine Rechnung bekommen oder bezahlt hast, verweigern bzw. zurück fordern. Das Recht ist auf Deiner Seite, glaub mir, der Händler weiß das.
Grundsätzlich ist jeder Vertragshändler zu Garantiearbeiten verpflichtet.
Bei Gewährleistungsfällen der ausliefernde Händler, der das natürlich nach Rücksprache auch deligieren kann.
Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren ist 24 Monate, es sei denn, der ausliefernde Händler könnte nachweisen, dass Kunde den Schaden verursacht hat, was im Falle der Batterie schwierig sein dürfte.
Da braucht es keine Garantieanträge etc. das ist alles Sache des Händlers, wie er zu seinem Geld kommt. Nachbesserung verlangen, Frist setzen im Zweifel mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen.
Glaubt mir: Die Händler wissen das, versuchen nur leider immer noch, ihre Kunden für doof zu verkaufen.
Nennt sich europäisches Verbraucherrecht!