Beiträge von micholg1

    Die Beschichtung elektrischer Komponenten wie auch des Akkubodens ist unzulässig.

    Für die Hohlraumversiegelung wie für den restlichen Unterboden halten die Hersteller sog. Spritz- und Hohlraumpläne vor, die genau beschreiben, was wie erfolgen darf. Ob es die für den 26er EVO derzeit schon gibt, weiß ich nicht. Öffentlich zugänglich sind diese regulär nicht. (An meine Kritiker: Das ist die Aussage einer Fachwerkstatt und damit keine „haltlose Behauptung“; ebensowenig wie meine anderen Beiträge)

    Sobald ich mein Fahrzeug habe, werde ich zu einem Fachbetrieb fahren, mit dem ich mich bereits intensiv ausgetauscht habe.

    Danke für die schnell und informative Antwort zu meiner Frage :thumbup:

    Hallo zusammen.

    Folgende Antwort habe ich von dem Autohaus bekommen, bei welchem ich meinen Atto bestellt habe:


    "Es ist kein gesonderter oder besondere Unterbodenschutz auf die Karosserie aufgetragen, lediglich die vom Hersteller vorgesehene Beschichtung.
    Sollten Sie in Erwägung ziehen dies nachträglich auftragen zu lassen, bitte ich Sie besondere Angaben vom Hersteller zu berücksichtigen, dass keine Bauteile beschädigt werden."


    Hat schon jemand einen Unterbodenschutz nach Auslieferung seines Attos machen lassen ?

    Wenn ja, kennt jemand die "besonderen Angaben vom Hersteller" die berücksichtigt werden sollen ?

    Und was habt ihr bezahlt für den Unterbodenschutz ?


    Hört sich für mich sehr logisch an. Ich glaube das du damit sehr richtig liegst :thumbup:

    Wie rechnet man Lieferzeit gegen Förderung auf? Ernste Verständnisfrage.

    Bei einer Förderung von 0 € ist es ja selbstredend.

    Bei Förderung von 3000 € musst du diesen Betrag verrechnen mit den Tankvorgängen in der Wartezeit (5-6 Monate) x dem Spritpreis. Zusätzlich musst du den Wertverlust deines alten Autos für die gefahrenen Kilometer in der Wartezeit berücksichtigen. Bei Vielfahrern rechnet sich das ganz schnell bei den aktuellen Dieselpreisen.

    Außerdem kommt der Spaßfaktor dazu.... 5-6 Monate früher einen Stromer zu fahren.

    Zwar gelten kurzfristige Händlertageszulassungen laut BGH als Neuwagen, aber für die Förderung gilt nur Erstzulassung.


    Genau, keine Förderung bei Tageszulassung! Da muss man tatsächlich aufpassen.

    Wir haben aber für uns durchkalkuliert, auch im Bezug auf die Ersparnis wenn man eher Elektrisch fährt, als mindestens 7 Monate zu warten und den Weiterverkauf des alten Autos (was wir sonst da noch an KM draufgefahren hätten), etc und das hat dann für uns am Ende gut gepasst. Rabatt gab es natürlich und BYD hat uns einen guten und fairen Preis gemacht.

    Das hat du gut gemacht - hätte ich auch besser machen sollen, denn bei meinem Händler stand genau so einer mit null Kilometern, wie ich ihn dann letztendlich bestellt haben. Auf die Dauer der Lieferzeit umgerechnet, hätte das vermutlich in etwa die Förderung ausgemacht (bestellt am 07.05. beim Autohaus Prinzert in Darmstadt)