Hallo Andreas,
hier ein paar Abkürzungen und deren Bedeutung im Bereich Kfz-Versicherung (eine oft unbeachtete Wichtigkeit).
TK = Teilkasko-Versicherung, VK = Vollkasko, HP = Haftplicht
HP ist wie der Name schon sagt Pflicht, da kommt keiner dran vorbei. Sie zahlt nur den Schaden des Unfallgegners
VK ist nur für neue Fahrzeuge sinnig bis ca. 4 Jahre. Danach muss man den Einzelfall prüfen ob eine TK wirklich günstiger ist oder wieviel einem der Mehrpreis für eine VK wert ist. Beide enthalten die HP und diese wird auch bei den Versicherungen klar auseinander gehalten.
Bei Leasing ist VK Pflicht. Ältere Fahrzeuge die noch kein H-Kennzeichen haben (unter 30J) können daher auch ohne Kaskoversicherung (weder Teil- noch Voll-) versichert werden. Dann muss man halt selbst für alles zahlen oder lässt jeden Kratzer und jede Beule als Beweis der Nutzung im Straßenverkehr für die Nachwelt erhalten. Aber solche Fahrzeuge sieht man heute kaum noch.
Ach ja, dann gibt es da noch TSN und HSN = Typschlüsselnummer und Herstellerschlüsselnummer. Beides braucht man um den Versicherungstarif zu ermittlen und beides steht im Fahrzeugschein. Die HSN ist relativ simpel und unterscheidet sich eigentlich nur wenn ein Fahrzeug verschiedene Herstellungsorte hat. Z.B der Hyundai Kona wird in Korea mit der HSN 1349 und in der Slowakei mit HSN 8252 hergestellt. Versicherungstechnisch ist der echte Koreaner etwas teurer bzw. kann nicht bei jeder Versicherung gelistet werden.
Für den ATTO 3 müsste es die HSN 2160 und TSN AAB sein (da BYD z.Zt. noch nur in China produziert und noch kein Werk in Europa hat) - stimmst du dem zu?