Beiträge von Vossi

    Bin sehr zufrieden mit der Anlage. Man kann das Fahrzeug ja nun auch vorkühlen.

    Hatte bereits diverse E-Fahrzeuge. Alle waren nicht besser oder schlechter.


    Fahre dienstlich ein Fahrzeug aus Wolfsburg. Dann weiß man erst mal was eine schlechte Kühlung ist bzw. im Winter die ewig lange Aufwärmphase. Bisher war lediglich die Marke aus München in der Lage, wirklich schnell zu kühlen oder zu heizen

    Das glaube ich nicht, das man am Kotflügel etwas ändern muss, da an der Breite nix verändert wird, nur im Durchmesser, die Reifen haben aber eine deutlich kleinere Flanke da hebt sich das auf. Und wenn ich mich richtig erinnere bei der Probefahrt war zwischen Reifen und Kotflügel massig Platz. Ich denke abwarten und Tee trinken ist das beste was man machen kann

    Das würde ich ja genauso sehen, aber das Gutachten sagt was anderes. Letztendlich arbeitet sich da ja der TÜV dran ab, spätestens in 3 Jahren, wenn man hinmuß

    Ich habe jetzt noch mal die Gutachten ‚studiert‘ für 19 und 20 Zoll Felgen die freigegeben sind für den Evo. In allen Fällen waren Karosseriearbeiten an den Kotfügeln notwendig im Gegensatz zu dem Vorgängermodell. Hatte eigentlich gedacht, dass sie an der Karosserie nix verändert hatten.

    Hoffe, es kommen noch andere Felgen auf den Markt. Die Reifen.com anbietet, sagen mir persönlich leider alle nicht wirklich zu.

    Also heißt es warten.

    Ich habe heute noch mal ein bisschen rumgewälzt, weil mir das mit den geilen Felgen keine Ruhe lässt. Das Gutachten, welches der TÜV Ö ausgestellt hat, übrigens bei vielen auch in Deutschland zugelassenen Felgen nicht unüblich, trägt in dem Gutachten die BE Nummer e9*2018/858*11147.... Diese ist die exakt selbe Nummer, die auch in unseren Fahrzeugpapieren zum EVO steht. Also müsste das Gutachten des Atto 3 auch für den EVO gehen.

    Dieses habe ich mit anderen Felgen, die die bereits eine Zulassung für den EVO haben, z.B von der Fa. MAK abgeglichen. Auch hier ist die selbe BE-Nummer im Gutachten drin, wie für den normalen Atto 3. Somit müsste nach meinem Verständnis die Räder von KayKent auch hier in Deutschland normal gefahren werden dürfen, ohne das irgendwann der TÜV darüber stürzt.

    Mein Händler hat mir den LU für den DESIGN wie nachstehend bestätigt:

    • 2 Fahrzeugschlüssel
    • 1 NFC-Karte
    • 1 Typ-2-Ladekabel
    • 1 Notladegerät Schuko (Ladeziegel)
    • 1 V2L-Adapter
    • Nothammer/Gurtschneider
    • Reifenreparaturset/Warnwesten/Warndreieck    

    Damit kann ich gut leben.

    Habe heute noch mal meinen ausliefernden Händler angeschrieben mit dem Hinweis V2L. Dieser ist offiziell nicht Bestandteil des Fahrzeuges, lediglich die Vorrichtung dafür. Er hat mir es auch noch mal an einer Übersicht in der Broschüre gezeigt. Da steht tatsächlich nichts von drin, dass der Stecker 'Bestandteil ist.

    In der Betriebsanleitung wird ja auch mit keinem Wort irgendwo dazu etwas erwähnt.

    Wer ihn also bei seiner Fahrzeugbestellung mit drin hat, dann schätzt Euch glücklich.