War weder ein Bekannter noch irgendein Gutachter, sondern ein von der Landesregierung bestellter Sachverständiger / Gutachter einer off. Landesprüfstelle der es auch sehr genau nimmt, dass auch jedes Mass auf den mm genau dokumentiert wird und ggf nachgebessert wird,
sonst fährt man da nicht vom Hof.
Ich mache mit 40+ auch keine Spielchen mehr
Bei den Anbauteilen wurde auch die Befestigung und mögliche andere Risiken geprüft. ein extra Festigkeitsgutachten ist hier nicht notwendig.
Felgen müssen natürlich zumindest irgendein TÜV Gutachten haben - ob die dann passen bzw. den öst Anforderungen entsprechen wird
eben da geprüft - mittlerweile gelten aber meines Wissens bei euch auch die gleichen Regeln was die Radabdeckung betrifft
Auch ABE muss bei uns in Ö eingetragen werden, wenn man es genau nimmt.
Die ABE hat aber nichts damit zu tun ob man am Gehsteig kratzt
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Ich habe heute noch mal ein bisschen rumgewälzt, weil mir das mit den geilen Felgen keine Ruhe lässt. Das Gutachten, welches der TÜV Ö ausgestellt hat, übrigens bei vielen auch in Deutschland zugelassenen Felgen nicht unüblich, trägt in dem Gutachten die BE Nummer e9*2018/858*11147.... Diese ist die exakt selbe Nummer, die auch in unseren Fahrzeugpapieren zum EVO steht. Also müsste das Gutachten des Atto 3 auch für den EVO gehen.
Dieses habe ich mit anderen Felgen, die die bereits eine Zulassung für den EVO haben, z.B von der Fa. MAK abgeglichen. Auch hier ist die selbe BE-Nummer im Gutachten drin, wie für den normalen Atto 3. Somit müsste nach meinem Verständnis die Räder von KayKent auch hier in Deutschland normal gefahren werden dürfen, ohne das irgendwann der TÜV darüber stürzt.