Zu Rücktritt etc.
Ich habe eine Verbindliche Bestellung unterschrieben. Und dort steht auch der unverbindliche Liefertermin.
In der Rubrik Neuwagen Verkaufsbedingungen findet man auch die Aufklärung über die Möglichkeit von Rücktritt bzw. Recht des
Käufers auf Schadensersatz.
Da in diesen Abschnitten genaue Fristen und deren Folgen beschrieben sind, spare ich mir dies zu zitieren. Denn Jeder in diesem
Forum kann lesen und der Text ist kein Juristendeutsch.
Es gibt sicherlich vereinzelt Grund zur Beschwerde. Hier denke ich besonders an den "Sandwagen", Aber BITTE an alle Anderen,
seid etwas entspannter, die Hitze setzt uns doch schon genug zu.
Und, schaut doch mal in das, was unterschrieben wurde.