Ihr habt es immer noch nicht kapiert, bei einem Neufahrzeug gibt es keine Garantie, da gibt es Gewährleistung, aber Ihr laßt Euch ja lieber jeden Mist erzählen. Bring das Auto zurück zum AUSLIEFERNDEN Händler, alles Andere ist Blödsinn! Du tust dem einen Gefallen, wenn Du das Auto zu einer anderen Werkstatt bringst, ist er nämlich fein raus aus der Nummer. Festnageln kannste nur Deinen fakturierenden Händler, deshalb: Rechtsanwalt fragen, wenn Du mir nicht glauben möchtest.
Da bringst du wohl einiges durcheinander. Gewährleistung hast du gegenüber deinem unmittelbaren Vertragspartner. Die 6 Jahre Garantie sind eine zugesicherte Eigenschaft des Herstellers, entsprechend seinen Konditionen. Bei einem Neufahrzeug hast du beides.