Beiträge von evohoppel

    Ist es möglich, die Auslieferung des neuen Fahrzeugs mit der zu diesem Zeitpunkt aktuellsten Softwareversion zu verlangen, da sonst ein Mangel (wegen bekannter Bugs) besteht?
    Damit könnte man einen zusätzlichen Werkstattermin mit unnötigen Anfahrtskosten sparen. Ob das OTA-Update kommt ist ja nicht klar, wenn mehrere Updates notwendig wären.
    Wie ist da die Rechtslage?

    Warum spielen die Händler immer noch die Version 1.2.0 auf? 1.3.0 gibt es doch schon eine ganze Weile. Es ist doch inzwischen auch bekannt, dass in der 1.2.0 einiges nicht funktioniert.

    Früher gab es mal solche "Tastantennen" an den Ecken der Fahrzeuge, mit denen man den Abstand zu Wand oder Gegenstand besser abschätzen konnte. Vielleicht sind die zuverlässiger als diese KI-Kameras. Sie sind aber vermutlich wegen Verletzungsrisiko inzwischen weitgehend vom Markt verschwunden.

    Omg, danke für diese Info. Wenn das Auto kommt, werde ich das erst mal ganz vorsichtig austesten, bevor ich mich auf Sensoren verlasse.

    Das Smarthone hat man vielleicht nicht immer dabei. Die Nutzung des Fahrzeugs sollte auch ohne Handy möglich sein. Dann würde eine eingebaute SIM mit mehr Volumen helfen. Hat mal jemand ausprobiert, ob die BYD-App mit alternativer SIM-Karte wirklich nicht mehr funktioniert?

    Habe ich das gerade richtig verstanden, dass im Atto 3 EVO doch eine physikalische SIM hinter dem Handschuhfach verbaut ist und man sie nach Ablauf durch eine andere mit eigenem, größeren Tarif ersetzen kann? Bisher hieß es doch, dass der Steckplatz im neuen Atto 3 nicht mehr verfügbar ist.