Interessanter Punkt, die Differenzierung zwischen Gewährleistung und Garantie. Lt. Wikipedia bzgl. Tageszulassung:
"Liegt ein Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs vor, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Neufahrzeuge. Diese Rechte verjähren innerhalb von 2 Jahren ab der Ablieferung an den Endkunden." (Also hier September)
"Die Laufzeit einer Herstellergarantie beginnt in der Regel bereits mit der Erstzulassung auf den Händler, wird also durch die Tageszulassung verkürzt." (Also hier Juni)
Aus den Garantiebestimmungen von BYD[1]
"Diese eingeschränkte Fahrzeuggarantie beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug von BYD oder einem BYD-Händler an den ersten Privat- oder Firmenkunden ausgeliefert wird, oder an dem Tag, an dem es zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, je nachdem, was zuerst eintritt, und deckt den Zeitraum ab, der sich aus der im Abschnitt zur Garantieabdeckung dieses Handbuchs zur eingeschränkten Fahrzeuggarantie beschriebenen Garantie ergibt."
Insofern kommt es darauf an, ob der Händler das Fahrzeug vor Verkauf in Betrieb genommen hat (nach eigener Aussage nicht, da die Tageszulassung für den Import notwendig war) - und auch der Wagen selbst sagt mir unter "Service": im September (der Wagen wurde also offensichtlich vor dem Verkauf nicht in Betrieb genommen - außer den Händler hat es zurückgesetzt, was aber Täuschung wäre).
Aber gut, das sind die Fristen für Garantie und Gewährleistung - bleibt die Frage, wie BYD das mit dem Service handhabt. Ich würde jetzt einfach davon ausgehen, dass die Frist, die mir im Atto angezeigt wird, gilt (also September). Werde aber mal beim Händler schriftlich nachfragen, damit ich das belegt habe...
[Edit] Nein, besser ich frage direkt beim BYD Support - schließlich entscheidet BYD ja im Zweifelsfall, ob ein Verstoß gegen die Wartungsintervalle vorliegt (und nicht der Händler oder eine Werkstatt) - werde posten, was sie antworten.
[1] https://cdn.prod.website-files…e%20Garantie-DE%20(2).pdf