Anhängerkupplung - AHK technische Daten BYD Atto 3 EVO - Anhängelast Stützlast usw.

  • Das wäre "eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners" und somit nichtig. ausserdem ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

    Das vermute ich nicht. Sobald es sicherheitsrelevant ist, kann der Fahrzeughersteller Vorgaben machen, die zu erfüllen sind. So ein System von elektronischen Schaltungen ist komplex und daher muss das eine zum anderen passen..


    Ich gehe davon aus, dass das Anschlusskabel unter Zahlung einer Lizenz auch von anderen hergestellt werden darf.


    Und wenn die ABE den Anschlusssatz für das Auto nutzbar macht und freigibt, ist doch Alles i.O.


    Möglicherweise ist die ABE aber nur auf die "Metallteile" bezogen und da könnte der "Hase im Pfeffer" liegen.


    Meine Brink wurde nach BYD-Vorgabe eingebaut und daraus resultieren die Einschränkungen.


    Es ist natürlich müssig, darüber zu kommunizieren. Aber im Ernstfall kommt es darauf ggf. an: Safety first 😉

  • eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartner ist es wenn wegen eines AHK E Satzes die Garantie für zB den Scheibenwischer entfallen soll.

    Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist es wenn der Hersteller nicht alle Angaben veröffentlicht, die es dritten ermöglichen Zubehörteile nach Herstellervorgabe zu produzieren und zu vertreiben.


    Ansonsten sind Recht haben und Recht bekommen 2 verschiedene Paar Schuhe und Recht spricht ein Richter

    Kia e-Niro Spirit 2020 und BMW E92 325i N52B25 2006

    Atto 3 Evo excellence iris blau/grau Ende April bei Kummich Bislohe bestellt

  • Das wäre "eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners" und somit nichtig. ausserdem ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

    Falsch! Es geht um das Fahrzeug eigene Steuergerät, dass gestört u.U, zerstört werden könnte wenn die Kompatiblität nicht gewährleistet ist. Sollte das entstehen dann hat der Kunde kein Anspruch mehr dies als Garantiefall beanspruchen zu können. So einen Fall hatte mal ein Bekannter vor Jahren mit seinem Mercedes. Der hat einfach die Heckleuchten mit einem billigen E-Satz angeschossen. Sowas kann man diurchaus mit einem alten Auto machen, das kaum Elektronik an Bord hat. Aber bei den heutigen Autos ist das nicht mehr so einfach. Das hatte damals dem SAM nicht gefallen und führte irgendwann zu Fehlermeldungen. So ein SAM ist sehr teuer, liegt preislich gut 4-stellig. Für den hat sich seine Ersparnis zu dem Originalteil nicht gelohnt. Nochmal.....es geht nicht um die AHK selbst. Wenn die eine ABE hat kann die selbstverständlich verbaut werden.

  • Falsch! Es geht um das Fahrzeug eigene Steuergerät, dass gestört u.U, zerstört werden könnte wenn die Kompatiblität nicht gewährleistet ist. Sollte das entstehen dann hat der Kunde kein Anspruch mehr dies als Garantiefall beanspruchen zu können. So einen Fall hatte mal ein Bekannter vor Jahren mit seinem Mercedes. Der hat einfach die Heckleuchten mit einem billigen E-Satz angeschossen. Sowas kann man diurchaus mit einem alten Auto machen, das kaum Elektronik an Bord hat. Aber bei den heutigen Autos ist das nicht mehr so einfach. Das hatte damals dem SAM nicht gefallen und führte irgendwann zu Fehlermeldungen. So ein SAM ist sehr teuer, liegt preislich gut 4-stellig. Für den hat sich seine Ersparnis zu dem Originalteil nicht gelohnt. Nochmal.....es geht nicht um die AHK selbst. Wenn die eine ABE hat kann die selbstverständlich verbaut werden.

    Moin, genau, wenn durch den Einbau Steuergeräte beschädigt werden muss die Werkstatt oder der den E Satz hergestellt hat haften. Was mit einer ABE aber nicht vorkommen sollte. Nicht BYD.

    Dadurch verliert der Wagen aber nicht die Hersteller Garantie. Auch wenn das der eine oder andere Händler gerne seinen Kunden mitteilt. Damit er den Auftrag bekommt.

    Bei mir ist das so das ich mit Sicherheit die ersten 10.000km umsonst fahre. Wenn ich zu Hause Lade, von der Differenz BYD zu freie Werkstatt.

  • Moin, genau, wenn durch den Einbau Steuergeräte beschädigt werden muss die Werkstatt oder der den E Satz hergestellt hat haften

    Korrekt! Aber es soll Leute geben die die AHK selber reinfriemeln und dann gibt es keine Werkstatt die man zur Verantwortung ziehen kann. Und ob man den Herstellers des E-Satzes dann haftbar machen kann? Der sagt dann dass der Monteur einen Fehler gemacht haben muss.

  • Korrekt! Aber es soll Leute geben die die AHK selber reinfriemeln und dann gibt es keine Werkstatt die man zur Verantwortung ziehen kann. Und ob man den Herstellers des E-Satzes dann haftbar machen kann? Der sagt dann dass der Monteur einen Fehler gemacht haben muss.

    Bei fast allen "Ersatzteilen" von Autos steht doch mittlerweile fast immer dabei, dass sie nur durch Fachpersonal eingebaut werden dürfen, dann ist der Hersteller auch erst mal raus.

  • Finde den Fehler!

    Frag die Programmierer von BYD :D


    Fakt ist dass ein Totwinkelassi bei aktiver AHK ausgeschaltet sein MUSS! Das ist bei unserem 13 Jahre alten Benz genauso. Dass der Tempomat auch mit deaktiviert wird ist der Fehler und das ist rein softwaremäßig zu lösen. Die Behebung wird kommen, viel schneller als bei einem europäischen Hersteller ;) Also regt euch nicht auf und schreit auch nicht gleich nach dem KBA.