Bitte, bevor hier weiterhin falsche Informationen angegeben werden: bitte diesen Thread zuerst lesen, wo diese Fragen bereits geklärt wurden!!!
1. Beginn Service- und Garantiezeitraum (Info nicht vom "Hörensagen", sondern direkt von BYD bzw. aus den Garantiebestimmungen schriftlich):
"beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug von BYD oder einem BYD-Händler an den ersten Privat- oder Firmenkunden ausgeliefert wird, oder an dem Tag, an dem es zum ersten Mal in Betrieb genommen wird"
Es zählt die erste Inbetriebnahme (bspw. bei einem Vorführer) - und nicht eine Tageszulassung durch den Importeur, sofern er das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb genommen hat - das wurde mir doppelt bestätigt.
2. Freie Werkstatt, auch hier wieder EU-Recht und auch von BYD in den Ausschlusskriterien:
"Auch wenn BYD nicht verlangt, dass Sie alle Wartungsarbeiten oder Reparaturen in einer von BYD autorisierten Werkstatt durchführen lassen, kann dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie ungültig sein oder die Deckung kann aufgrund unsachgemäßer Wartung, Instandhaltung oder Reparatur ausgeschlossen werden. Die von BYD autorisierten Werkstätten verfügen über spezielle Schulungen, Fachwissen, Werkzeuge und Zubehör für Ihr Fahrzeug. Auch wenn dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie, vorbehaltlich seiner Bestimmungen und Bedingungen, Deckung bietet, wenn Wartung, Service oder Reparaturen in unabhängigen Servicezentren durchgeführt werden, empfiehlt BYD dringend, dass Sie alle Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten in einer von BYD autorisierten Servicewerkstatt durchführen lassen."
Wie bereits erörtert: Bedingung NEIN, Empfehlung um mögliche Unklarheiten zu vermeiden JA.