Erstes Service bei Tageszulassung lt. Erstzulassung oder Kaufdatum?

  • Hallo,


    ich konnte dazu nichts konkretes finden - und habe widersprüchliche Angaben:

    - laut Verkaufs-Autohaus und die Anzeige im Infotainment ist mein 1. Service im September (Kaufdatum) fällig.

    - von der Werkstatt, bei der ich kürzlich eine Gewährleistungs-Reparatur machen habe lassen, kam heute ein (vermutlich automatisches) Mail, dass das Service im Juni fällig wäre.


    Warum? Der Wagen hatte eine Tageszulassung im Juni 2024 des Autohauses (Import). Verkauft wurde er mir aber erst im September 2024 (ohne gefahrenen Kilometer, kein Vorführer).


    Hattet ihr eine Tageszulassung - und nach welchem Datum habt ihr euch da orientiert?


    Eine zweite Frage: hat jemand schon mal ein Service in einer "freien" Werkstatt gemacht und ist das regelkonform? (Sollte es lt. EU Verordnung, sofern die Werkstatt die Herstellerangaben des Service erfüllt.) Die Vertragswerkstatt hat zwar im März meinen Garantiefall übernommen, allerdings sind die extrem mühsam (beantworten keine Mails: warte seit einem Monat auf den Kostenvoranschlag fürs Service [no-go!], halten sich nicht an Terminvereinbarungen, und sind natürlich teurer als freie, etc.). Falls jemand zufällig im Großraum Wien (inkl. Region Weinviertel) eine zuverlässige Werkstatt kennt (egal ob frei oder Vertragspartner): gerne ein PM an mich :)


    Vielen Dank!

  • Zu deiner ersten Frage: Es gilt das Erstzulassungsdatum. Die Tageszulassung sollte das Erstzulassungsdatum sein.


    Zu deiner zweiten Frage sagt ChatGPT:

    🔧 Gesetzliche Lage (EU & Deutschland)

    Die entscheidende Regel ist die sogenannte

    Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung.

    • Hersteller dürfen die Garantie nicht daran knüpfen, dass du nur in Vertragswerkstätten gehst.
    • Du hast freie Werkstattwahl, auch während der Garantiezeit.
    • Das wurde auch durch Urteile (z. B. BGH) bestätigt.

    👉 Bedeutet:

    Du kannst die Inspektion grundsätzlich bei jeder qualifizierten freien Werkstatt machen lassen, ohne Garantieverlust.

    ⚠️ Bedingungen, damit die Garantie bleibt

    Damit das wirklich gilt, musst du einige Dinge einhalten:

    • Wartung exakt nach Herstellervorgaben (BYD) durchführen lassen
    • Intervalle einhalten (z. B. 20.000 km)
    • Ersatzteile in OEM-/gleichwertiger Qualität verwenden
    • Alles sauber dokumentieren (Rechnung, Serviceeintrag etc.)

    Sonst kann der Hersteller argumentieren, dass ein Schaden durch falsche Wartung entstanden ist.

    ⚡ Speziell bei BYD (Elektroauto)

    Im Garantiehandbuch von BYD steht:

    • Du bist verpflichtet, das Fahrzeug nach Herstellervorgaben zu warten
    • und alle Wartungen genau zu dokumentieren

    👉 Es steht nicht, dass es zwingend eine BYD-Vertragswerkstatt sein muss – aber die Vorgaben müssen eingehalten werden.

    🤔 Der praktische Unterschied (wichtig!)

    Auch wenn du rechtlich frei bist:

    ✔️ Vorteile freie Werkstatt

    • meist günstiger
    • rechtlich kein Garantieverlust

    ❗ Nachteile / Risiken

    • Know-how bei BYD / Hochvolttechnik evtl. begrenzt
    • digitales Serviceheft evtl. schwer zugänglich
    • Garantie-Streitfälle: Hersteller prüft genauer
    • Kulanz (nach Garantie!) oft nur bei Markenwerkstatt

    🧠 Fazit

    • Rechtlich:

      👉 Du darfst die Inspektion auch in einer freien Werkstatt machen lassen.
    • Aber:

      👉 Nur wenn alles 100 % nach BYD-Vorgaben gemacht wird und sauber dokumentiert ist.
    • Praxis-Tipp:

      Bei einem relativ neuen E-Auto wie deinem BYD (20.000 km):

      👉 Erste Inspektionen lieber bei BYD oder einer spezialisierten Werkstatt

      → weniger Stress im Garantiefall.
  • Danke - aber ChatGPT und Gemini habe ich auch schon befragt - die reden aber oft Blödsinn ;)


    Wenn das Autohaus den Wagen für den Import eine Tageszulassung gemacht hat (eine Zulassung die für einen Tag gilt), und die "reale" Erstzulassung später ist - und mir das Autohaus und die BYD App sagt: Service ist im September fällig, dann ist die KI nicht geeignet, um das zu falsifizieren.

    Natürlich ist die Erstzulassung der Zeitpunkt der Tageszulassung. Der Beginn des Serviceintervalls ist aber eine Frage, die darüber hinaus geht.

    Hat jemand eine konkrete (rechtsverbindliche) Quelle oder Erfahrung dazu?

  • Die Garantiebedingungen (in gewissem Rahmen) kann der Hersteller festlegen. Diese Garantiebedingungen von BYD habe ich noch nicht im Netz gefunden.

    Nicht zu verwechseln: Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung beginnt mit dem Kauf, Vertragspartner ist (nur) der Verkäufer. Garantie wohl meistens mit der Erstzulassung


    Die Garantie ist das was nach 24 Monaten bleibt.


    Bei Kia zB gilt 0 Toleranz. Der Kundendienst MUSS im vorgegebenen Intervall stattfinden. Keinen Tag/km später. Ob das vor Gericht halten würde ist ne andere Frage, man sollte sich aber nicht mit Kia anlegen.


    Mein Kia wurde an einem 20. Mai zugelassen, übernommen habe ich ihn am folgenden 27. Erster Kundendienst war aber fällig am 20.Mai + 1 Jahr.

  • Interessanter Punkt, die Differenzierung zwischen Gewährleistung und Garantie. Lt. Wikipedia bzgl. Tageszulassung:

    "Liegt ein Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs vor, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Neufahrzeuge. Diese Rechte verjähren innerhalb von 2 Jahren ab der Ablieferung an den Endkunden." (Also hier September)

    "Die Laufzeit einer Herstellergarantie beginnt in der Regel bereits mit der Erstzulassung auf den Händler, wird also durch die Tageszulassung verkürzt." (Also hier Juni)


    Aus den Garantiebestimmungen von BYD[1]

    "Diese eingeschränkte Fahrzeuggarantie beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug von BYD oder einem BYD-Händler an den ersten Privat- oder Firmenkunden ausgeliefert wird, oder an dem Tag, an dem es zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, je nachdem, was zuerst eintritt, und deckt den Zeitraum ab, der sich aus der im Abschnitt zur Garantieabdeckung dieses Handbuchs zur eingeschränkten Fahrzeuggarantie beschriebenen Garantie ergibt."

    Insofern kommt es darauf an, ob der Händler das Fahrzeug vor Verkauf in Betrieb genommen hat (nach eigener Aussage nicht, da die Tageszulassung für den Import notwendig war) - und auch der Wagen selbst sagt mir unter "Service": im September (der Wagen wurde also offensichtlich vor dem Verkauf nicht in Betrieb genommen - außer den Händler hat es zurückgesetzt, was aber Täuschung wäre).


    Aber gut, das sind die Fristen für Garantie und Gewährleistung - bleibt die Frage, wie BYD das mit dem Service handhabt. Ich würde jetzt einfach davon ausgehen, dass die Frist, die mir im Atto angezeigt wird, gilt (also September). Werde aber mal beim Händler schriftlich nachfragen, damit ich das belegt habe...


    [Edit] Nein, besser ich frage direkt beim BYD Support - schließlich entscheidet BYD ja im Zweifelsfall, ob ein Verstoß gegen die Wartungsintervalle vorliegt (und nicht der Händler oder eine Werkstatt) - werde posten, was sie antworten.


    [1] https://cdn.prod.website-files…e%20Garantie-DE%20(2).pdf

  • danke für die Garantiebedingungen!


    Die verbindliche Urkunde für den nächsten Servicetermin sollte der Eintrag im Serviceheft mit Unterschrift und Stempel des BYD Vertragspartners sein.

    Was steht denn bei dir da?

    Das Serviceheft ist weitgehend "jungfräulich" - also es stehen natürlich sämtliche Fahrzeugdaten, Stempel und Unterschrift des Händlers. Die Felder zum Eintragen der Serviceleistungen sind leer - ein Datum, wann das erste erfolgen soll, ist nicht vermerkt...

  • bananenfisch, mein Atto 3 war über ein Jahr alt, als ich ihn gekauft hatte. Deshalb hatte ich einen satten BYD-Rabatt bekommen, weil Autos, deren Produktionsdatum über ein Jahr zurück liegen nach Gesetz nicht als Neuwagen verkauft werden dürfen. Es hatte aber offensichtlich keine Tageszulassung, da das Datum für die Erstzulassung im Brief der Tag ist an dem ich es zugelassen hatte. Die erste Inspektion war dann ca. vier Wochen über zwei Jahre, weil ich nicht gleich einen Termin bekommen habe. Ich bin mal gespannt ob BYD ein Problem macht, wenn es um Garantieansprüche geht.


    Zum Serviceintervall. Der Serviceintervall beginnt mit dem Datum der ersten Zulassung. Habe ich mir von BYD sagen lassen.


    gerero, zum Serviceheft. Bei BYD gibt es keinen Serviceheft. Man muss den Servicebeleg aufbewahren, der dann als Serviceheft gilt.