Erstes Service bei Tageszulassung lt. Erstzulassung oder Kaufdatum?

  • Das mit der Vertragswerkstattpflicht hat Kia vor ca 10 Jahren auch versucht, is aber auf die Nase gefallen.
    Eine solche Werkstattbindung ist in der EU unzulässig.

    Natürlich muss die Wartung nach "Herstellervorgabe" von einer Fachwerkstatt (Meisterbetrieb) gemacht und bescheinigt werden.

    Wenn es kein Serviceheft gibt, dann muss man die Bescheinigungen selbst gut aufheben!


    (Ich werde dennoch während der Garantiezeit eine Vertragswerkstatt aufsuchen)

    Kia e-Niro Spirit 2020 und BMW E92 325i N52B25 2006

    Atto 3 Evo iris blau/grau bestellt

    2 Mal editiert, zuletzt von gerero ()

  • Zum Serviceheft: Ich habe ungefragt eins zu meinem Atto3 EVO bekommen.

    Es erscheint mir aber auch nicht tragisch, wenn es keins gibt. Dann hebt man halt die Belege auf.


    Zum Service: Man kann diesen woanders machen lassen. Aber wenn dann etwas ist, wird versucht es genau dieser anderen Werkstatt zuzuschreiben. Innerhalb der Garantie würde ich das nicht riskieren und so viel Geld spart man vermutlich auch nicht.

  • Es ist doch eh in den Garantiebedingungen klar definiert, dass man das Service NICHT ZWINGEND bei einer Vertragswerkstatt machen muss (auch wenn sie es natürlich so wollen). Wäre auch gegen EU Recht, wie bereits angemerkt. Die Telefonhotline hat hier also eine Falschauskunft gegeben:


    Zitat aus dem Handbuch der Garantieansprüche:

    "Auch wenn BYD nicht verlangt, dass Sie alle Wartungsarbeiten oder Reparaturen in einer von BYD autorisierten Werkstatt durchführen lassen, kann dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie ungültig sein oder die Deckung kann aufgrund unsachgemäßer Wartung, Instandhaltung oder Reparatur ausgeschlossen werden. Die von BYD autorisierten Werkstätten verfügen über spezielle Schulungen, Fachwissen, Werkzeuge und Zubehör für Ihr Fahrzeug. Auch wenn dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie, vorbehaltlich seiner Bestimmungen und Bedingungen, Deckung bietet, wenn Wartung, Service oder Reparaturen in unabhängigen Servicezentren durchgeführt werden, empfiehlt BYD dringend, dass Sie alle Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten in einer von BYD autorisierten Servicewerkstatt durchführen lassen."


    Garantieauschluss: NEIN; Empfehlung (aus finanziellen Gründen und natürlich auch, um sicher zu stellen, dass es fachgerecht ist): Ja. Sofern die freie Werkstatt das fachgerecht macht, ist es kein Ausschlussgrund.

    Und selbst wenn nicht, muss natürlich wie immer eine Kausalität bestehen: wenn beim Service das Wechseln der Bremsflüssigkeit vergessen wird, danach aber die HV-Batterie defekt wird, wird das die Garantie nicht beeinflussen, denn eine alte Bremsflüssigkeit kann nie kausal zu einem Schaden der HV-Batterie führen.


    Also - lasst euch nicht abzocken ;)

  • Ich stimme dem uneingeschränkt zu.

    Mein Ansatz dabei ist allerdings, keine Vorlage zu schaffen, dass etwas nicht richtig gemacht sein könnte. Soetwas kann einer Nicht-BYD-Werkstatt im Streitfall einfach unterstellt werden. Und vor Gericht und auf hoher See ....

    Ich hatte so einen Fall beim Motorrad und habe dabei den Ärger vor Gericht nicht auf mich genommen. Vielleicht hatte ich sogar Recht bekommen. Wer weiß.

  • Man muss aber auch sagen, dass es ohnehin je nach der Politik und Kulanz des Herstellers ablaufen wird: denn das Service ist nur ein Punkt - es gibt mehrere schwammig formulierte Ausschlussgründe wie üblich ("Überladen, Fahren über Bordsteine oder unbefestigte Straßen usw.", "Versäumnis, den Betrieb des Fahrzeugs einzustellen, nachdem ein Mangel festgestellt wurde", "Schäden, die auf menschliche Einflüsse zurückzuführen sind", "Fahren in anormalen Umgebungen", usw. usf.).


    Wenn ein Hersteller die erweiterte Garantie im Einzelfall nicht erbringen will, dann wird sich immer eine Begründung finden (ob man die dann rechtlich bekämpft oder nicht hängt wohl von der Schadenssumme ab). Denn viele der Ausschlussgründe sind schwer zu beweisen und auch schwer zu widerlegen. Wenn das Service beim Vertragspartner nicht deutlich teurer ist als in der freien Werkstatt, werde ich es aber in den ersten Jahren auch bei deiner Vertragswerkstätte machen lassen (warte immer noch auf einen KV ;-)).


    Bei meinem Garantiefall (Fahrwerk) gab es keine Probleme und nach Auskunft der Werkstatt verlaufen die Garantieabläufe mit BYD bisher problemlos (ist natürlich nicht repräsentativ). Bleibt zu hoffen, dass BYD als neuer großer Player in Europa sich hier einen guten Ruf bewahren will.

  • Hey,

    bei meiner Abholung am 21.05.2026 Stand unter Service in 704 Tagen oder 29000 Km ergo verlor ich 26 Tage bzw. 1000 km .😱

    Naja werde ich verschmerzen habe dieses mit Foto dokumentiert und halte dieses beim ersten Service denen unter die Nase 🤣

    Gruß 🙋‍♂️

  • Moin.

    Der Service muss nach 24 Monaten oder 30000km (je nachdem was zuerst erreicht ist) gemacht werden,dieses errechnet sich ab Beginn der ERSTEN Fahrzeugzulassung,also falls Tagezulassung war ab dem Tag der Tageszulassung.

    Gruß Jürgen

  • Hallo!


    Erstzulassung unabhängig ob Auto gefahren wurde oder nicht, regelt um den Garantie-Service zu leisten. Auch wenn man in späterem Zeitpunkt es benutzt.


    Die sogenannte "freie" Werkstatt, wenn du meinst andere Werkstatt die kein BYD Service ist... nein. Per Garantie soll es die 6 -8 Jahren Garantie immer in einem BYD Service zu machen. Muss nicht die gleiche sein, kannst du z.B. In Hannover, Magdeburg, oder in Erfurt oder andere Stadt solange es ein BYD Werkstatt ist.

    Theoretisch kann man auch in der Schweiz, Österreich und Spain... bin aber darüber gar nicht 100% sicher.


    Deine Frage über Erfahrungen mit BYD Service... nicht in aller BYD sind so, zumindest vom Sternauto GmbH in Erfurt, die Antworten alle meine Emails (oder rufen mir an wenn nötig). Frage für Service Kosten usw. habe ich bekommen, Bezahlungsmöglichkeiten, Garantie Probleme, usw.

    Mein einziges aber aber aber.... ist das für mich persönlich sind jeder BYD Service zu entfern. Außer das finde ich mein BYD super toll und hat mich vom anderem "eifersüchtige" Fahrer gerettet. Das ADAS System es hat ist Klasse trotz in China sind besser ausgestattet... aber naja... EU - Regelungen und Kompetenz beschränken die marken immer noch.

    LG!
    CR. Atto 3
    (Besitzerin seit 2024)

  • Hey,

    bei meiner Abholung am 21.05.2026 Stand unter Service in 704 Tagen oder 29000 Km ergo verlor ich 26 Tage bzw. 1000 km .😱

    Naja werde ich verschmerzen habe dieses mit Foto dokumentiert und halte dieses beim ersten Service denen unter die Nase 🤣

    Gruß 🙋‍♂️

    Die Abholungsdatum dient nicht für den Servicedatum, sondern die Erstfahrscheinzulassung (EZ) Das Datum in den Dokument dient als 2 Jahre nach die 1. Service oder wenn das Auto die fast 30.000 km gefahren würde... also,

    Szenario 1: Nach einem Jahr (1. Erstzulassungsdatum z.B. 25.05.2024) heute wäre 20.05.2025. Hast du aber schon 30.000 km gefahren.
    Dann sollt dein Auto zur Werkstatt gehen... auch wenn du per Zeit noch 1 Jahr hättest.

    Szenario 2: Du hast dein Auto nicht viel benutzt (hast du etwa 17.000 km gefahren) aber schon 2 Jahre vorbei sind (20.05.2026).
    Muss dein Auto trotzdem in die Werkstatt gehen.

    Das Goldregel ist: was ZUERST trifft. 2 Jahre nach EZ-Datum oder 30.000 km gefahren.

    Und ALL DAS unabhängig ob dein Auto NAGELNEU oder VORFÜHRWAGEN ist.

    LG,
    CR. Atto 3