Beiträge von bananenfisch

    Bitte, bevor hier weiterhin falsche Informationen angegeben werden: bitte diesen Thread zuerst lesen, wo diese Fragen bereits geklärt wurden!!!


    1. Beginn Service- und Garantiezeitraum (Info nicht vom "Hörensagen", sondern direkt von BYD bzw. aus den Garantiebestimmungen schriftlich):

    "beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug von BYD oder einem BYD-Händler an den ersten Privat- oder Firmenkunden ausgeliefert wird, oder an dem Tag, an dem es zum ersten Mal in Betrieb genommen wird"

    Es zählt die erste Inbetriebnahme (bspw. bei einem Vorführer) - und nicht eine Tageszulassung durch den Importeur, sofern er das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb genommen hat - das wurde mir doppelt bestätigt.


    2. Freie Werkstatt, auch hier wieder EU-Recht und auch von BYD in den Ausschlusskriterien:

    "Auch wenn BYD nicht verlangt, dass Sie alle Wartungsarbeiten oder Reparaturen in einer von BYD autorisierten Werkstatt durchführen lassen, kann dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie ungültig sein oder die Deckung kann aufgrund unsachgemäßer Wartung, Instandhaltung oder Reparatur ausgeschlossen werden. Die von BYD autorisierten Werkstätten verfügen über spezielle Schulungen, Fachwissen, Werkzeuge und Zubehör für Ihr Fahrzeug. Auch wenn dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie, vorbehaltlich seiner Bestimmungen und Bedingungen, Deckung bietet, wenn Wartung, Service oder Reparaturen in unabhängigen Servicezentren durchgeführt werden, empfiehlt BYD dringend, dass Sie alle Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten in einer von BYD autorisierten Servicewerkstatt durchführen lassen."


    Wie bereits erörtert: Bedingung NEIN, Empfehlung um mögliche Unklarheiten zu vermeiden JA.

    Servus Bananenfish, das hat bei mir leider nicht funktioniert. ich habe wie oben bereits beschrieben eine Routine eingerichtet das den Hotspot automatisch an schaltet wenn das Auto mit Bluetooth verbunden wurde und anders herum. Damit funktioniert esbbei mir dann automatisch.

    Servus... also ja, dann hast du recht - vollautomatisch geht es mit meiner Methode nicht (weil sich der Hotspot ja abschaltet nach einer gewissen Zeit ohne Verbindung).


    Aber ich hab den Hotspot Switch ON/OFF auf meinem Android einfach bei den Schnell-Zugriffkacheln, und am BYD ist WLAN immer on (das merkt er sich auch). Also ich starte den Hotspot am Smartphone mit einem Klick halt händisch, dauert eine Sekunde und genügt mir (manchmal brauch ich auch keinen Hotspot, wenn ich nur zum Supermarkt fahre - da höre ich nur FM-Radio ;-)).


    Also bei mir sieht das ungefährt so aus, wie in diesem Screenshot aus dem Netz: https://www.androidauthority.c…Quick-Settings-2.jpg.webp

    Wer den Full-Automatismus also nicht zum Laufen kriegt: einfach den Hotspot Switch in den Kacheln oben legen - dann ist es ein Klick...

    Hey, zusammen

    mal eine Frage wo im BYD öffne ich die WLAN Verbindung mit meinen Handy 🤔

    Danke für euere Antwort

    Gruß 🙋‍♂️

    1. Du aktivierst am Smartphone den mobilen Hotspot.

    2. Du aktivierst am BYD WLAN und wählst den Hotspot Name aus und gibst das Passwort des Smartphone-Hotspots ein.

    Ab dann sollte sich der BYD bei aktivem WLAN immer automatisch mit dem Smartphone verbinden, sobald der Hotspot läuft.

    Siehe BYD Chat im Anhang.

    Bisher (bei mir in den letzten 1.5 Jahren) war es nicht so. Ich habe die mobilen Daten immer deaktiviert (nutze immer WIFI Hotspot des Smartphones) - die Updates kammen aber bei mir IMMER über die SIM Karte (trotz ausgeschalteten Daten). Über WLAN können sie auch nicht kommen, denn da läuft eine Firewall, die nur Navi, Musik/Streaming Apps durchlässt.


    Mein Datenverbrauch blieb auch nach jedem Update bei 0GB (also immer 1GB frei). Ein Update kann auch schon mal größer als 1GB sein. Unabhängig vom Chat (weiß nicht, ob das ein Mensch oder KI Bot ist), die Erfahrungen bisher (deckt sich auch mit der Erfahrung von SimpleActivation:

    - OTA Updates kommen über die verbaute SIM (und, zumindest bei mir, nie über WLAN - aber das kann auch an der Firewall liegen).

    - OTA Updates kommen auch über die SIM, wenn mobile Daten OFF sind (und werden im Hintergrund heruntergeladen, auch wenn der Wagen ausgeschaltet ist).

    - OTA Updates verbrauchen NICHT das freie Datenvolumen. Da ist kein Extra-Paket notwendig.


    In der Vergangenheit war es aber oft so, dass die Updates sehr unterschiedlich ausrollt wurden (also manch einer bekam es ein Monat früher, ein anderer ein Monat später).

    Mag sein, dass sich das Verhalten geändert hat - so war es jedenfalls bisher.

    Man muss aber auch sagen, dass es ohnehin je nach der Politik und Kulanz des Herstellers ablaufen wird: denn das Service ist nur ein Punkt - es gibt mehrere schwammig formulierte Ausschlussgründe wie üblich ("Überladen, Fahren über Bordsteine oder unbefestigte Straßen usw.", "Versäumnis, den Betrieb des Fahrzeugs einzustellen, nachdem ein Mangel festgestellt wurde", "Schäden, die auf menschliche Einflüsse zurückzuführen sind", "Fahren in anormalen Umgebungen", usw. usf.).


    Wenn ein Hersteller die erweiterte Garantie im Einzelfall nicht erbringen will, dann wird sich immer eine Begründung finden (ob man die dann rechtlich bekämpft oder nicht hängt wohl von der Schadenssumme ab). Denn viele der Ausschlussgründe sind schwer zu beweisen und auch schwer zu widerlegen. Wenn das Service beim Vertragspartner nicht deutlich teurer ist als in der freien Werkstatt, werde ich es aber in den ersten Jahren auch bei deiner Vertragswerkstätte machen lassen (warte immer noch auf einen KV ;-)).


    Bei meinem Garantiefall (Fahrwerk) gab es keine Probleme und nach Auskunft der Werkstatt verlaufen die Garantieabläufe mit BYD bisher problemlos (ist natürlich nicht repräsentativ). Bleibt zu hoffen, dass BYD als neuer großer Player in Europa sich hier einen guten Ruf bewahren will.

    Es ist doch eh in den Garantiebedingungen klar definiert, dass man das Service NICHT ZWINGEND bei einer Vertragswerkstatt machen muss (auch wenn sie es natürlich so wollen). Wäre auch gegen EU Recht, wie bereits angemerkt. Die Telefonhotline hat hier also eine Falschauskunft gegeben:


    Zitat aus dem Handbuch der Garantieansprüche:

    "Auch wenn BYD nicht verlangt, dass Sie alle Wartungsarbeiten oder Reparaturen in einer von BYD autorisierten Werkstatt durchführen lassen, kann dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie ungültig sein oder die Deckung kann aufgrund unsachgemäßer Wartung, Instandhaltung oder Reparatur ausgeschlossen werden. Die von BYD autorisierten Werkstätten verfügen über spezielle Schulungen, Fachwissen, Werkzeuge und Zubehör für Ihr Fahrzeug. Auch wenn dieses Handbuch zur eingeschränkten BYD NEV-Garantie, vorbehaltlich seiner Bestimmungen und Bedingungen, Deckung bietet, wenn Wartung, Service oder Reparaturen in unabhängigen Servicezentren durchgeführt werden, empfiehlt BYD dringend, dass Sie alle Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten in einer von BYD autorisierten Servicewerkstatt durchführen lassen."


    Garantieauschluss: NEIN; Empfehlung (aus finanziellen Gründen und natürlich auch, um sicher zu stellen, dass es fachgerecht ist): Ja. Sofern die freie Werkstatt das fachgerecht macht, ist es kein Ausschlussgrund.

    Und selbst wenn nicht, muss natürlich wie immer eine Kausalität bestehen: wenn beim Service das Wechseln der Bremsflüssigkeit vergessen wird, danach aber die HV-Batterie defekt wird, wird das die Garantie nicht beeinflussen, denn eine alte Bremsflüssigkeit kann nie kausal zu einem Schaden der HV-Batterie führen.


    Also - lasst euch nicht abzocken ;)

    Auskunft von der BYD Support-Hotline (nach Bekanntgabe meiner FIN wurde nachgesehen): erstes Service ist im September 2026 fällig. Die Tageszulassung durch den Gerneralimporteur zählt hier nicht, da das Fahrzeug erst mit dem Verkauf erstmalig in Betrieb genommen wurde. Das deckt sich also mit den Angaben des Händlers und dem Text, der in den Garantiebestimmungen steht.


    Serviceheft: gibt es! Anfangs hatte ich auch keines - mir wurde es im letzten Jahr zugeschickt. (Rechtlich ist das aber eh irrelevant, ob man die Arbeiten dort eintragen lässt, oder einfach die aufbewahrten Belege heranzieht.)


    Bleibt noch eine Frage (für Menschen im Großraum Wien oder NÖ-Weinviertel): für Empfehlungen zuverlässiger Werkstätten, die BYD Service anbieten (egal ob frei oder Vertragswerkstatt): gerne mir eine PM schicken :) Die eine große BYD Vertragswerkstatt in Wien (ist bekannt) kann ich für Gewährleistungsarbeiten zwar empfehlen, die Kommunikation (findet nicht statt), und Terminzuverlässigkeit ist jedoch extrem unbefriedigend. Und ich mache kein Service in einer Werkstatt, die nicht fähig ist, mir vorher einen KV zu legen :P

    danke für die Garantiebedingungen!


    Die verbindliche Urkunde für den nächsten Servicetermin sollte der Eintrag im Serviceheft mit Unterschrift und Stempel des BYD Vertragspartners sein.

    Was steht denn bei dir da?

    Das Serviceheft ist weitgehend "jungfräulich" - also es stehen natürlich sämtliche Fahrzeugdaten, Stempel und Unterschrift des Händlers. Die Felder zum Eintragen der Serviceleistungen sind leer - ein Datum, wann das erste erfolgen soll, ist nicht vermerkt...

    Interessanter Punkt, die Differenzierung zwischen Gewährleistung und Garantie. Lt. Wikipedia bzgl. Tageszulassung:

    "Liegt ein Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs vor, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Neufahrzeuge. Diese Rechte verjähren innerhalb von 2 Jahren ab der Ablieferung an den Endkunden." (Also hier September)

    "Die Laufzeit einer Herstellergarantie beginnt in der Regel bereits mit der Erstzulassung auf den Händler, wird also durch die Tageszulassung verkürzt." (Also hier Juni)


    Aus den Garantiebestimmungen von BYD[1]

    "Diese eingeschränkte Fahrzeuggarantie beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug von BYD oder einem BYD-Händler an den ersten Privat- oder Firmenkunden ausgeliefert wird, oder an dem Tag, an dem es zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, je nachdem, was zuerst eintritt, und deckt den Zeitraum ab, der sich aus der im Abschnitt zur Garantieabdeckung dieses Handbuchs zur eingeschränkten Fahrzeuggarantie beschriebenen Garantie ergibt."

    Insofern kommt es darauf an, ob der Händler das Fahrzeug vor Verkauf in Betrieb genommen hat (nach eigener Aussage nicht, da die Tageszulassung für den Import notwendig war) - und auch der Wagen selbst sagt mir unter "Service": im September (der Wagen wurde also offensichtlich vor dem Verkauf nicht in Betrieb genommen - außer den Händler hat es zurückgesetzt, was aber Täuschung wäre).


    Aber gut, das sind die Fristen für Garantie und Gewährleistung - bleibt die Frage, wie BYD das mit dem Service handhabt. Ich würde jetzt einfach davon ausgehen, dass die Frist, die mir im Atto angezeigt wird, gilt (also September). Werde aber mal beim Händler schriftlich nachfragen, damit ich das belegt habe...


    [Edit] Nein, besser ich frage direkt beim BYD Support - schließlich entscheidet BYD ja im Zweifelsfall, ob ein Verstoß gegen die Wartungsintervalle vorliegt (und nicht der Händler oder eine Werkstatt) - werde posten, was sie antworten.


    [1] https://cdn.prod.website-files…e%20Garantie-DE%20(2).pdf

    Danke - aber ChatGPT und Gemini habe ich auch schon befragt - die reden aber oft Blödsinn ;)


    Wenn das Autohaus den Wagen für den Import eine Tageszulassung gemacht hat (eine Zulassung die für einen Tag gilt), und die "reale" Erstzulassung später ist - und mir das Autohaus und die BYD App sagt: Service ist im September fällig, dann ist die KI nicht geeignet, um das zu falsifizieren.

    Natürlich ist die Erstzulassung der Zeitpunkt der Tageszulassung. Der Beginn des Serviceintervalls ist aber eine Frage, die darüber hinaus geht.

    Hat jemand eine konkrete (rechtsverbindliche) Quelle oder Erfahrung dazu?