Du hast da einen Denkfehler.
In dem Falle müsste BYD beweisen, dass es am Einbau einer AHK lag.
Du hast Recht. Aber wenn BYD die Garantieansprüche ablehnt und Du diese Einklagen musst?
In Deinem Toyota-Fall hat man sich schließlich kulant gezeigt.
Aber wenn nicht, hättest Du ggf. klagen müssen und da gilt der "Vor Gericht und auf hoher See"-Grundsatz.
Es muss ja nicht so kommen. Und da stimmt der zuvor angeführte "Hätte-Fahradkette"-Grundsatz.
Aber man sollte darauf gefasst sein, dass Garantieansprüche erschwert seit könnten.