Ein kleiner Tipp für den Anhängerkupplungskauf.

  • Du hast da einen Denkfehler.

    In dem Falle müsste BYD beweisen, dass es am Einbau einer AHK lag.

    Du hast Recht. Aber wenn BYD die Garantieansprüche ablehnt und Du diese Einklagen musst?

    In Deinem Toyota-Fall hat man sich schließlich kulant gezeigt.


    Aber wenn nicht, hättest Du ggf. klagen müssen und da gilt der "Vor Gericht und auf hoher See"-Grundsatz.


    Es muss ja nicht so kommen. Und da stimmt der zuvor angeführte "Hätte-Fahradkette"-Grundsatz.

    Aber man sollte darauf gefasst sein, dass Garantieansprüche erschwert seit könnten.

  • Es sind natürlich Unkenrufe, wenn wir uns über einen möglichen Garantieverlust austauschen.


    Mein Fazit.

    Mach es, wie Du meinst. Im Normalfall passiert auch Nichts. Sei Dir aber des Ärger bewusst, der bei Beansprunchung einer Garantie auftreten könnte.

    Aufgrund meiner negativen Erfahrungen bin ich leider vorsichtig geworden, was möglicherweise auch übertrieben ist.

    Hallo thrustman,

    so dein Kommentar mal passend für meine Antwort gemacht.


    Nochmal:

    Fahrt zum BYD Händler und erkundigt euch vorher zum Einbau der AHK und wenn er was von Garantieverlust labert lasst euch das schriftlich geben und natürlich auch wenn er sagt kein Garantieverlust.

    Dann seit ihr auf der sicheren Seite und könnt selbst entscheiden was ihr macht.

    Gruß

    E-Autos bisher: Seat Mii EV, Hyundai Kona EV, Cubra Born, Tesla M3, Tesla Y.

    Atto 3 Evo Design / Time Grey / innen Grau /

    Bestellt 20.04.2026 / Auslieferung 21.05.2026 /gekauft bei Feser Erlangen.

    AHK GDW ab 30.08.2026 Montage bei Kupplung vor Ort in Pilsting

    GJR 235/50 18 V101 Sailun Atrezzo 4Seasons Ultra

  • Dann seit ihr auf der sicheren Seite und könnt selbst entscheiden was ihr macht.

    Eben nicht.

    Das ist ja das was ich versuche zu erklären.

    Schon mal mitgekriegt wie das abläuft?

    Du gehst in deine BYD Werkstatt und sagst, soundso Garantiefall.

    Die Werkstatt kann da gar nix entscheiden, da muss erst in der Hierarchie nach oben telefoniert werden.

    Und erst wenn der große Massa ja sagt geht es los.

  • Zitat:

    "

    Fahrt zum BYD Händler und erkundigt euch vorher zum Einbau der AHK und wenn er was von Garantieverlust labert lasst euch das schriftlich geben und natürlich auch wenn er sagt kein Garantieverlust.

    Dann seit ihr auf der sicheren Seite und könnt selbst entscheiden was ihr macht."



    Ich gebe Dir Recht.

    Mich würde tatsächlich die Antwort des BYD-Händlers interessieren.


    Die kann ich nicht mehr erfragen, da ich Sie bei meinem BYD-Händler den Einbau veranlasst habe.


    Aber das müssen wir auch nicht weitergehend erörtern. Da hast Du auch wieder Recht.

  • In Deinem Toyota-Fall hat man sich schließlich kulant gezeigt.

    Kurioserweise fällt mir da grad ein, in der Zwischenzeit hatte ich da die AHK selber angebaut.

    Also in der Zeit von Kauf bis zu dem Garantiefall.

    Das hat da übrigens keine Sau interessiert.

    Zwischendurch hatte ich sogar noch ein paar Garantiefälle, der letzte Avensis wurde in England gebaut und das hat man deutlich gemerkt.

    Rechte Aussenspiegel klappte manchmal nicht an, keine Heizung an der Frontkamera verbaut bei den ersten Baujahren, AGR Ventil Fehlkonstruktion, Verriegelung der Rücksitzbank musste getauscht werden usw.

    Und nie hatte sich einer für die AHK interessiert.

  • Und nie hatte sich einer für die AHK interessiert.

    Ich möchte auch nicht behaupten, dass durch den Fremdeinbau sämtliche Garantie erlischt. Sondern nur die, die mit einer fremdverbauten AHK in Bezug gebracht werden kann.

    Wenn der Lack ausbleicht, dann besteht keine Kausalität mit der AHK. Da wird man sich herstellerseitig sicherlich nicht lächerlich machen mit abstrus konstruierten Zusammenhängen.


    Nur mal als Beispiel:

    Ich hatte mal einen Verbrenner deutscher Herkunft, bei dem nach 15tkm innerhalb der Garantiezeit der Motor an der Kurbelwelle einen Lagerschaden hatte. Dazu wurde ich sogar nach meiner letzten Tankquittung befragt, ob ich nicht versehentlich Diesel getankt hätte, was ursächlich für den Motorschaden sein könnte. Zum Glück konnte ich das entkräften. Aber vermutet hätte ich eine solch zusammenhangslose Frage nicht.

  • Hallo, vielen Dank für Zahlreiche Meinungen und Ratschläge, erlischt gesagt, ich bin nicht schlauer. Ich kann nur einfach nicht kapieren, warum in Österreich, Anhängerkupplung in Angebot und hier in D nicht freigegeben? Es geht nicht um Geld, es geht um Anhänger ziehen, oder Fahrradträger anbringen.

    Nach einige Meinung hier muss man Lautsprecher anschließen oder birne wechseln, oder Fremde Ladekabel darft man nicht ohne zustimmung von byd selbst machen.

    Am besten gehe ich zum byd und bestätigen lassen, aber was passiert wenn byd es verweigert?

  • Ich möchte auch nicht behaupten, dass durch den Fremdeinbau sämtliche Garantie erlischt. Sondern nur die, die mit einer fremdverbauten AHK in Bezug gebracht werden kann.

    Najaaaa, man hätte sagen können:

    Was, Sie haben den E-Satz selber angebaut?

    Na das ist ja ein Eingriff in die Elektrik, kein Wunder das der Spiegel nicht mehr anklappt.

    Garantie verweigert.

    Hirnrissig, aber laut deiner Theorie möglich.

    Aber soviel Lächerlichkeit gibt sich dann doch kein Hersteller her.