Beiträge von Creco

    Paragraf 14 a EnWb liest es euch durch. Ich bin Beruflich Elektroniker in Berlin und Brandenburg. Und will auch bald bei mir zu Hause eine Wallbox montieren. Wie am Ende der einzelne Netzbetreiber handelt, darauf habe ich keinen Einfluss. Ich kann euch nur das wiedergeben was ich an Informationen habe.

    Muss nach paragraph 14 a enWb steuerbar sein seit 1.1.24 und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Man kann es natürlich auch ohne betreiben. Aber als Anlagenbetreiber haftet du dann dafür und dies wird wenn es rauskommt auch mit einer Geldstrafe von 5000€ bestraft und das ist Deutschland weit.

    Das mag je nach Bundesland verschieden sein, deshalb widerspreche ich dir nicht.


    Meine mobile Wallbox habe ich beim Energieversorger angemeldet, sie muss nicht genehmigt werden und ist auch nicht steuerbar!!

    Wann hast du die Wallbox in Betrieb genommen? Vor 1.1.24?

    Kannst ja mit deinem elektriker sprechen er kann die CEE über ein Schütz steuerbar machen. Der Nachteil ist halt das dann nicht mehr gedrosselt werden kann auf 4.2kw sondern nur noch an oder aus

    Doch auch bei einer 11 kw musst sie anmelden und eine Möglichkeit bieten damit sie steuerbar bzw. gedrosselt werden kann. Ab 22 kW musst dazu noch eine Erlaubnis erhalten vom Netzbetreiber

    Ich kann dir nur davon abraten

    Hallo ben, du hast recht. In #55 habe ich mich verschrieben. Ich meinte den Minuspol. Dieser ist einfacher zu trennen. Ich denke elektrisch spielt es keine Rolle welchen Pol man trennt. Hauptsache ist, dass das Auto dann den Strom, von der Starthilfe bekommt.

    Es gibt schon eine Reihenfolge wie man welche pole abtrennt und wieder anschließt, das ist nicht egal