Ein Anhänger liegt nur auf der Kupplung auf – ein Fahrradträger hebelt und reißt bei jedem Schlagloch massiv nach hinten und unten. Deswegen begrenzen Auto- und Kupplungshersteller das Gewicht für Fahrradträger separat im Kleingedruckten oder über CARLOS-Belastungstests oft strikt auf 75 kg.
Die Kupplung kann 150kg vertragen aber nicht der Atto der hat nur 75kg.
In Deutschland gilt bei Abweichungen zwischen Autodaten und Kupplungsdaten im Gesetz (§ 44 StVZO) immer das Prinzip: Der schwächste Wert in der Kette bestimmt das rechtliche Maximum. Beim Fahrradträger weil das Gewicht schwebt und der Anhänger steht auf Rädern und schiebt/zieht nur.
So meine Recherchen , wenn jemand etwas anderes gefunden hat, dann gerne her damit.