BYD Atto 3 EVO Werksgarantie - Erfahrungen Atto 3 EVO Garantie Batterie und Technik

  • Hallo in die Runde,


    habe bereits einen Garantiefall laufen. Warte nun seit 4 Wochen auf Rückmeldung. Das ausfüllen der Garantieleistungen muss wohl doppelt geführt werden. Der Händler meinte das BYD da wohl sehr zimperlich ist. Mal sehen was da nun rauskommt.

  • Hallo in die Runde,


    habe bereits einen Garantiefall laufen. Warte nun seit 4 Wochen auf Rückmeldung. Das ausfüllen der Garantieleistungen muss wohl doppelt geführt werden. Der Händler meinte das BYD da wohl sehr zimperlich ist. Mal sehen was da nun rauskommt.

    Moin.


    Es wäre schön, wenn du etwas zu dem Garantiefall sagen würdest.


    Was ist betroffen und welche Schritte sind angedacht?

  • Hallo, klar kein Thema. Bei mir ist an der Rücksitzbank im Bereich wo der Gurt rauskommt das Leder nicht richtig ausgeschnitten, oder beim aufstecken der Verkleidungskappen das Leder aufgerissen. Hier schaut der Schaumstoff raus. Angedacht ist, die lange Rücksitzbank komplett auszutauschen.

  • Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich hatte über Corporate benefits und dem Mitarbeiterautohaus die Möglichkeit, für kurze Zeit den excellence für 36.300€ zu bekommen über BYD Frankfurt. Mein BYD Händler vor Ort im Allgäu konnte mit diesem Preis nicht mitgehen und konnte mir maximal 38.300€ anbieten. Er hat mir aber auch klar gemacht, dass ich bei einem Kauf über das Mitarbeiterautohaus mit einem Garantiefall nicht bei ihm auftauchen brauche.


    Wir haben uns nach langer Überlegung für den Händler vor Ort entschieden, auch wenn der günstigste Preis schon verlockend war. Aber lass dann mal öfter was sein....

  • Hallo, klar kein Thema. Bei mir ist an der Rücksitzbank im Bereich wo der Gurt rauskommt das Leder nicht richtig ausgeschnitten, oder beim aufstecken der Verkleidungskappen das Leder aufgerissen. Hier schaut der Schaumstoff raus. Angedacht ist, die lange Rücksitzbank komplett auszutauschen.


    Das wäre ja am schnellsten zu erledigen.


    Halt uns mal auf dem Laufenden wie sich das entwickelt.

  • Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich hatte über Corporate benefits und dem Mitarbeiterautohaus die Möglichkeit, für kurze Zeit den excellence für 36.300€ zu bekommen über BYD Frankfurt. Mein BYD Händler vor Ort im Allgäu konnte mit diesem Preis nicht mitgehen und konnte mir maximal 38.300€ anbieten. Er hat mir aber auch klar gemacht, dass ich bei einem Kauf über das Mitarbeiterautohaus mit einem Garantiefall nicht bei ihm auftauchen brauche.


    Wir haben uns nach langer Überlegung für den Händler vor Ort entschieden, auch wenn der günstigste Preis schon verlockend war. Aber lass dann mal öfter was sein....

    Moin.


    Wenn das in schriftlicher Form vorliegt, und du das an BYD weitgibst, ist er die längste Zeit BYD-Händler gewesen, denn Garantie-Fälle hat er, ohne wenn und aber, zu erledigen.


    Gewährleistung oder Kulanz ist natürlich was ganz anderes.

  • Aber das ist genau das Thema, das wir ja schon hatten.


    Ich liege offensichtlich 2 Riesen über den besten Preisen, die hier genannt werden ( Zulassung ist bei mir noch mit drin, aber heutzutage macht man das online und hat Kosten von 50.-, also irrelevant).


    Wenn es aber dann gleich losgeht mit " bitte damit nicht zu uns kommen"...das liegt mir nicht. Noch dazu mit dem Luxus, dass der Händler nur ein paar Minuten weg ist.

  • Wie bei so vielen hat der 12V Akku die Grätsche 21 Monaten nach der Erstzulassung gemacht. Batterie hat wohl nur ein Jahr Garantie.

    Kulanzantrag angeblich gestellt und abgelehnt.

    Bin dann auf knapp 180€ Kosten sitzen geblieben.

    Auf meine Aussage, dass die nächste Batterie aus dem Zubehörhandel kommen wird, kam die Aussage, dass damit die ganze Fahrzeuggarantie gefährdet wäre…

    Gruß Paule

    NICHTS AN EINEM NEUFAHRZEUG HAT 12 MONATE GARANTIE!


    Schon mal das Wort Gewährleistung gehört? Nach 21Monaten ist das nicht Garantie sondern Sachmangel, da ist der ausliefernde Händler am Zug. Nicht abwimmeln lassen, das ist Verbraucherrecht. Wenn Du schon eine Rechnung bekommen oder bezahlt hast, verweigern bzw. zurück fordern. Das Recht ist auf Deiner Seite, glaub mir, der Händler weiß das.


    Grundsätzlich ist jeder Vertragshändler zu Garantiearbeiten verpflichtet.

    Bei Gewährleistungsfällen der ausliefernde Händler, der das natürlich nach Rücksprache auch deligieren kann.

    Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren ist 24 Monate, es sei denn, der ausliefernde Händler könnte nachweisen, dass Kunde den Schaden verursacht hat, was im Falle der Batterie schwierig sein dürfte.

    Da braucht es keine Garantieanträge etc. das ist alles Sache des Händlers, wie er zu seinem Geld kommt. Nachbesserung verlangen, Frist setzen im Zweifel mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen.

    Glaubt mir: Die Händler wissen das, versuchen nur leider immer noch, ihre Kunden für doof zu verkaufen.

    Nennt sich europäisches Verbraucherrecht!